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Eine RuheGemeinschaft, in der ein Platz für den Lebenspartner reserviert ist? Gibt es so etwas auch?

Neu bei der Friedhof Treuhand Berlin: Die Partner-RuheGemeinschaft.

Immer wieder wird von Hinterbliebenen bei der Friedhof Treuhand Berlin erfragt, ob nicht ein Platz für den Lebenspartner des Verstorbenen in einer Ruhegemeinschaft reserviert werden kann.

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat nun grundlegend den Weg hierfür geebnet. Im Rahmen des Friedhofsgesetzes können einzelne Stellen in der Reihenbelegung freigehalten werden. Eine Verlängerung der Ruhefrist wie bei Urnenwahlgräbern ist bei Partner-RuheGemeinschaften nicht möglich. Der Zeitraum, in dem beide Grabstätten gleichsam gepflegt werden, kann daher variieren.

Für jede Beisetzung ist jedoch zu einem günstigen Gesamtpreis individuell die Pflege und Bepflanzung sowie die persönliche Inschrift für 20 Jahre ab dem Tag der Beisetzung gesichert.

Angehörige und Hinterbliebene sind von jeglicher Pflegeverpflichtung entbunden und finden jederzeit ein individuell gestaltetes grünes und blühendes Grab vor.