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Kosten
Bei einer
Vertrag 1: Dieser Vertrag beinhaltet sämtliche Leistungen des Erstverstobenen, die Pflege und Bepflanzung der Grabstätte für 20 Jahre sowie das anteilige Grabdenkmal und die Inschrift. Der Vertrag Nr. 1 kostet brutto € 1.139,86.
Vertrag 2: Dieser zweite Vertrag ist der Vorsorgevertrag des Lebenspartners. Er beinhaltet die gleichen Leistungen wie der erste Vertrag, jedoch zusätzlich die Pflege und Instandhaltung der reservierten, zweiten Grabstelle bis zum Ableben. Der Vertrag Nr. 2 kostet brutto € 1.350,14.
Beider Verträge ergeben die Gesamtkosten von € 2.490,- für eine
Wichtig: Die Ruhefrist nach jeder Beisetzung läuft grundsätzlich nach 20 Jahren ab. Ein Nachkauf des Nutzungsrechts ist bei Urnenreihengräbern nicht möglich. Der Zeitraum, in der beide Grabstätten gleichsam gepflegt werden, kann daher variieren. Sollte eine gemeinsame Grabstätte mit der Möglichkeit des Nachkaufs gewünscht sein, empfehlen wir Ihnen den Erwerb eines Urnenwahlgrabes.